Jörg Phil Friedrich
Philosoph und Publizist

  • Rezension: Lauterbachs zwei große Fehler

    Karl Lauterbach hat ein Buch zum Klimawandel geschrieben, „Bevor es zu spät ist“ erscheint am Montag bei Rowohlt. Warum und in welcher Rolle hat sich Karl Lauterbach in den vergangenen Monaten die Zeit für ein Buch zu den Ursachen, den Folgen und vor allem zu Möglichkeiten der Bekämpfung des Klimawandels genommen?

    Ist Karl Lauterbach ein Experte in der Klimaforschung, ist er ein Umweltpolitiker? Beides eher nicht. Expertisen beansprucht er in medizinischen und epidemiologischen Fragen, nicht in der Klimatologie. Sein Feld ist die Gesundheitspolitik, seit einigen Monaten ist er Bundesgesundheitsminister. Warum es ihn dennoch drängt, nun auch zum Klimawandel Stellung zu nehmen, verrät er im Untertitel seines Buchs: „Was uns droht, wenn die Politik nicht mit der Wissenschaft Schritt hält“.

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  • Medizin, die Leiden verlängert

    Es sind keine Außenseiter, keine Vertreter von wissenschaftlichen Randmeinungen, die vor einer Woche im Deutschen Ärzteblatt einen Artikel veröffentlicht haben, der eigentlich zu einem Aufschrei in der deutschen Öffentlichkeit hätte führen müssen. Der wohl bekannteste Autor ist Christian Karagiannidis, Mitglied im Corona-Expertenrat der Bundesregierung und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin. Wie er sind auch die anderen Autoren Klinikdirektoren in Universitätskrankenhäusern. Dennoch fand ihr Aufsatz mit dem Titel „ECMO-Einsatz bei COVID-19: Hohe Sterblichkeit in der Klinik“ kaum Aufmerksamkeit in den Medien, die Google-News-Suche liefert bis heute, neben dem Link auf die Publikation selbst, gerade mal einen Zeitungsbericht.

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  • Das falsche Hegel-Zitat, das Lauterbach im Bundestag verwendete

    Freiheit sei die Einsicht in die Notwendigkeit, soll Hegel gesagt haben. So behauptete es Karl Lauterbach in der Bundestagsdebatte zur Impfpflicht und meint damit wohl, den Philosophen für eine Rechtfertigung der Impfpflicht einspannen zu können. Das Problem: Hegel hat das nie gesagt, und auch nicht gemeint in einem Sinne, in dem der Satz heute so gern zitiert wird.

    Dass Hegel einer der wichtigsten Philosophen der Freiheit gewesen ist, ist heute unter Kennern unstrittig, allgemein aber unbekannt.

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  • Auch Mitgefühl ist vernünftig

    Die menschliche Vernunft zeichnet aus, dass sie sowohl die Freiheit als auch das Mitgefühl kennt. Ein Mensch weiß, dass er sich frei Ziele setzen kann, dass er nach Mitteln suchen kann, diese Ziele zu erreichen, und dass er diese Mittel praktisch nutzen kann, um ans Ziel zu kommen.

    Das Ziel selbst muss dabei keineswegs vernünftig sein in dem Sinne, dass es selbst wieder Mittel zu einem Zweck ist. Man kennt das befriedigende Gefühl, ein selbst gesetztes Ziel erreicht zu haben, genauso wie die Unzufriedenheit, wenn das Ziel verbaut und unerreichbar ist – das ist die Unfreiheit.

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  • Das Regime des nackten Überlebens

    Anfang November veröffentlichte die katholische „Tagespost“ ein Thesenpapier von fünf Medizinern, vier von ihnen anerkannte Hochschullehrer und Institutsdirektoren an Universitätskliniken, das den Titel „Weltweite Gesundheit ist eine Utopie“ trägt. Das Dokument wird mit einem Satz von Hannah Arendt eingeleitet, welcher, wenn man ihn als Kommentar zur Corona-Pandemie und zur Pandemie-Politik liest, die Sorgen der Autoren auf den Punkt bringt:

    „Gekommen ist heute die furchtbare Zeit, in der jeden Tag bewiesen wird, dass der Tod seine Schreckensherrschaft genau dann beginnt, wenn das Leben das höchste Gut geworden ist.“

    Nun ist Hannah Arendts Satz aber kein Kommentar zu einer Pandemie oder überhaupt zu einer Politik der Gesunderhaltung und Lebensbewahrung. Der Satz stammt aus einer Kolumne von 1942.

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  • Karlsruhes Werk und Drostens Beitrag

    Das Bundesverfassungsgericht kann nicht abschließend feststellen, was richtig ist. In seinen Beschlüssen kann das Gericht nicht darüber entscheiden, ob eine staatliche Institution richtig oder falsch gehandelt hat – das ist auch nicht die Aufgabe des Gerichts. Es hat zu entscheiden, ob alles – im buchstäblichen Sinne – mit rechten Dingen zugegangen ist.

    Das Gericht prüft, ob Maßnahmen und Entscheidungen der Verfassungsorgane den Ansprüchen des Grundgesetzes genügen. Es wägt Grundrechte gegeneinander ab und prüft die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen. Karlsruhe entscheidet also nicht, ob diese oder jene Meinung richtig ist, sondern ob der Gesetzgeber zum Zeitpunkt der Gesetzgebung verfassungsrechtlich vertretbar zu seinem Ergebnis kommen durfte.

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  • Corona, die Jugend – und die fehlenden Nullen

    Gemeinsam mit Marit Schnackenberg habe ich mich mit der Frage beschäftigt, warum altersspezifische Hospitalisierungszahlen zu Covid 19 auf Bundeslandebene veröffentlicht werden sollten und warum das nicht ausreichend geschieht. Hier auf welt.de zum Nachlesen.

    Eine tagaktuelle Aufbereitung dieser Zahlen hat Marit Schnackenberg auf der Seite zahlen.nadann.de bereitgestellt. Die Daten werden täglich aktualisiert.

  • Keine Kompromisse in der Krise?

    Mit Alice Hasters habe ich im Deutschlandfunk zu der Frage gestritten, ob wir vielleicht die Demokratie für vermeintlich höhere Ziele opfern müssten. Hier kann man das Gespräch nachhören.

  • Das fragwürdige Lockdown-Papier der Leopoldina

    Es ist fast genau ein Jahr her, dass die Leopoldina mit einer Ad-hoc-Stellungnahme massiven Druck auf die Politik und die Öffentlichkeit in Deutschland aufgebaut hat, um harte Maßnahmen zur Beschränkung sozialer Kontakte und zur Einschränkung des öffentlichen und privaten Lebens zu erreichen. Die Argumentation, die den Kurs des Bundeskanzleramts unterstützte, und die schmale wissenschaftliche Basis dieser Stellungnahme wurden damals kritisiert – einige Kultusminister hegten den Verdacht, das Papier sei von Kanzleramtsminister Helge Braun „bestellt“ worden, um Schulschließungen durchzudrücken.

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