Volksentscheide auf Bundesebene

Bundesweite Volksentscheide sind im Grundgesetz nicht vorgesehen. Ist die Reaktion auf die Weimarer Republik und das Dritte Reich heute noch zeitgemäß? In der OAZ (nur mit Abo lesbar) habe ich darüber geschrieben, welche Funktion und welche Platz sie in einer parlamentarischen Demokratie haben können.

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