Die Versammlungsfreiheit ist im Grundgesetz kein Jedermannsrecht, sondern ein Bürgerrecht, ein „Deutschenrecht“. Mit den Konsequenzen dieses Umstandes habe ich mich in zwei Kolumnen beschäftigt.
Die Versammlungsfreiheit ist im Grundgesetz kein Jedermannsrecht, sondern ein Bürgerrecht, ein „Deutschenrecht“. Mit den Konsequenzen dieses Umstandes habe ich mich in zwei Kolumnen beschäftigt.