Die Versammlungsfreiheit ist im Grundgesetz kein Jedermannsrecht, sondern ein Bürgerrecht, ein „Deutschenrecht“. Mit den Konsequenzen dieses Umstandes habe ich mich in zwei Kolumnen beschäftigt.
Versammlungsfreiheit
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Die Versammlungsfreiheit ist im Grundgesetz kein Jedermannsrecht, sondern ein Bürgerrecht, ein „Deutschenrecht“. Mit den Konsequenzen dieses Umstandes habe ich mich in zwei Kolumnen beschäftigt.
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