In einem Rechtsstaat muss auch der Gesetzgeber dem Recht gehorchen. Die Regeln für den, der die Regeln vorgibt, sind in Deutschland im Grundgesetz festgelegt. Da man sich aber, wie bei jedem, der Vorschriften beachten soll, nicht darauf verlassen kann, dass der Gesetzgeber immer freiwillig und umfassend dem Grundgesetz folgt, gibt es in Deutschland auch dafür eine Kontrollinstanz: das Bundesverfassungsgericht.
Wenn man versucht, die Frage zu beantworten, ob diese Einrichtung eigentlich gut funktioniert und ihre Aufgabe erfüllt, muss man zunächst einmal bedenken, dass das Grundgesetz genau genommen aus zwei Teilen besteht, die nicht viel miteinander zu tun haben. Der zweite, umfangreichere Teil, ist ein Organisationshandbuch für den Staat. Da werden detailliert der Aufbau und die Zuständigkeiten von Bundestag, Bundesrat und Bundespräsident geregelt, da wird festgelegt, wofür der Bund und wofür die Länder zuständig sind.