Wenn die Wehrpflicht wiederkommt, dann muss es auch wieder einen Ersatzdienst geben. Aber was sollten diejenigen, die „den Kriegsdienst verweigern“ eigentlich tun, und was ist nach dem Grundgesetz eigentlich möglich? Ein genauer Blick in den Verfassungstext zeigt, dass die frühere Praxis eigentlich problematisch ist. Dazu meine Kolumne.
Wehrpflicht und Ersatzdienst
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