Das Bundesverfassungsgericht kann nicht abschließend feststellen, was richtig ist. In seinen Beschlüssen kann das Gericht nicht darüber entscheiden, ob eine staatliche Institution richtig oder falsch gehandelt hat – das ist auch nicht die Aufgabe des Gerichts. Es hat zu entscheiden, ob alles – im buchstäblichen Sinne – mit rechten Dingen zugegangen ist.
Das Gericht prüft, ob Maßnahmen und Entscheidungen der Verfassungsorgane den Ansprüchen des Grundgesetzes genügen. Es wägt Grundrechte gegeneinander ab und prüft die Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen. Karlsruhe entscheidet also nicht, ob diese oder jene Meinung richtig ist, sondern ob der Gesetzgeber zum Zeitpunkt der Gesetzgebung verfassungsrechtlich vertretbar zu seinem Ergebnis kommen durfte.